Von einer geringen epidemiologischen Gefahr kann bei folgenden Personengruppen ausgegangen werden:
- Geimpfte Personen
- Getestete Personen
- Genesene Personen
Die Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum.
Wie lange sind Nachweise über eine negative Testung auf SARS-CoV-2 gültig: Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test):
72 Stunden ab Probenahme
Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet):
24 Stunden ab Probenahme
ACHTUNG: Wir bitten um Verständnis, dass eine Testmöglichkeit vor Ort nicht vorgesehen ist und dass Sie das gültige Testergebnis mitbringen müssen.
Für genesene Personen gilt:
Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.
Wie lange gilt der Nachweis über neutralisierende Antikörper?
Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 90 Tage ab den Testzeitpunkt gültig.
Ab wann und wie lange ist der Impfnachweis gültig?
Seit 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.